Datenschutz

Schutz personenbezogener Daten

  • Wir speichern nur, was erforderlich ist.
  • Sie erhalten jederzeit Auskunft über personenbezogene Daten, die wir von Ihnen gespeichert haben.
  • Sie können Ihr Einverständnis zur Speicherung jederzeit widerrufen.
  • Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte.

Zur Durchführung der Pädagogischen EntwicklungsBilanzen werden Daten zur Schule und zum Ansprechpartner bzw. der Ansprechpartnerin an der Schule erfasst und in digitaler Form (Datenbank) gespeichert. Sämtliche Daten werden nur vom PEB-Team und nur für die Durchführung der Pädagogischen EntwicklungsBilanzen genutzt.

Als personenbezogene Daten erfassen wir den Namen und den Vornamen des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, sowie die Emailadresse und ggfs. die dienstliche Telefon- bzw. Faxnummer unter der dieser bzw. diese zu erreichen ist. Diese Angaben sind zur Kontaktaufnahme erforderlich. Der Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten zur Kontaktaufnahme vom PEB-Team genutzt werden und kann jederzeit der Speicherung und Nutzung der Daten widersprechen. Der Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin erhält im persönlichen Bereich auf der Internetseite www.schule-mit-peb.de Einsicht in die gespeicherten individuellen personenbezogenen Daten.

Die Schuldaten werden gespeichert und stehen für Wiederholungsuntersuchungen zur Verfügung. Die Wiederholung einer Pädagogischen EntwicklungsBilanz im Rahmen der Begleitung von Schulentwicklungsprozessen erfordert die Speicherung dieser Daten. Die Daten werden in aggregierter, anonymisierter Form zur Weiterentwicklung der Pädagogischen EntwicklungsBilanz und zu Forschungszwecken durch das PEB-Team genutzt.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im PEB-Team sind bei ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

 

Zweckbindungsgrundsatz

Es gilt der Grundsatz der zweckgebundenen Verarbeitung und Nutzung von Daten.

Nicht öffentliche Stellen, §§ 28, 29 BDSG

Für die nicht öffentlichen Stellen gilt der Zweckbindungsgrundsatz ebenfalls. Bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten sind die Zwecke, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, konkret festzulegen (vgl. § 28 Abs. 1, Satz 2). Dies gilt auch für die geschäftsmäßige Datenverarbeitung (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 2). Einen Ausnahmekatalog zu dem Grundsatz der Zweckbindung gibt es allerdings auch für den nicht öffentlichen Bereich:

Danach kommt eine Verwendung für andere Zwecke in Betracht

  • zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle,
  • wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder veröffentlicht werden dürften,
  • zu wissenschaftlichen Zwecken für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung bei listenmäßiger Übermittlung (siehe hierzu unten).
Erforderlich ist stets eine Abwägung nach Maßgabe des Gesetzes zwischen den entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen und dem Interesse an der Zweckänderung.  
PEB Siegel